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Prüfungsordnung

Diese Prüfungsordnung regelt die Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Abschluss der einzelnen Lehrveranstaltungen. Sie beschreibt die Voraussetzungen und Abläufe von Freistellungs-, Feststellungs- und Kolloquiumsprüfungen sowie die Anwesenheitspflichten der Studierenden. Ziel dieser Regelungen ist es, den Studierenden klare Vorgaben zu bieten und sicherzustellen, dass sie eigenverantwortlich zum Gelingen ihrer Ausbildung beitragen. Die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen, wie Tests, Schularbeiten, Diplomarbeit, schriftliche Diplomprüfung, mündliche Diplomprüfung, Kompensationsprüfung sowie die rechtzeitige Information über Leistungsstand und Beurteilungsmöglichkeiten sind wesentliche Bestandteile des Studiums.

Freistellungsprüfung

Freistellungsprüfungen können nur in den Fächern OM, Recht, BWP und RW abgelegt werden. WGVW ist ein aufbauendes Fach und unterscheidet sich daher inhaltlich von den Lehrplänen der Oberstufe oder AHS. Freistellungsprüfungen sind möglich, wenn beispielsweise an einer HAK, HBLA, Tourismusschulen maturiert wurde. Mit einer HLW oder HAK Matura ist man von RW und BWP befreit. Freistellungsprüfungen aus RW und BWP sind nur nach Absolvierung einer Oberstufe mit Wirtschaftszweig möglich. Bei Hochschulen im Ausland muss das individuell geprüft werden, da zum Beispiel in BWP und RW österreichisches Recht maßgeblicher Lehrstoff ist. Bitte bei der Anmeldung bereits bekannt geben.

Sprachen: Hier wird individuell geprüft. Englisch wird mit dem Sprachniveau C1 abgeschlossen und Spanisch mit A2. Bitte vorhandene Abschlüsse/Zertifikate bereits bei der Anmeldung bekannt geben.

Anwesenheitspflicht

Es gilt eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80%. Diese Grenze kann bei Vorliegen einer ärztlichen Bestätigung individuell angepasst werden. Für jede Abwesenheit auch für die restlichen 20% ist ein seriöser und triftiger Grund notwendig. Liegt die Anwesenheit unter 80%, ist eine Feststellungsprüfung erforderlich da eine sichere Leistungsbeurteilung nicht mehr möglich ist.

Feststellungsprüfung

Feststellungsprüfungen dienen dazu, die Note auf Basis der erbrachten Leistungen sicher festzustellen. Eine solche Prüfung ist notwendig, wenn aufgrund mangelnder Leistung, unzureichender Projektarbeit oder geringer bis fehlender Anwesenheit die Note nicht festgelegt werden kann.

Kolloquiumsprüfung

Eine Kolloquiumsprüfung ist erforderlich, wenn ein Fach nicht oder negativ beurteilt wurde und die Note ausgebessert werden muss.

Verantwortlichkeit der Studierenden

Grundsätzlich sind die Studierenden selbst verantwortlich dafür, dass ihre Leistungen positiv beurteilt werden können. Es liegt in ihrer Verantwortung, sich frühzeitig zu informieren, ob sie in einem Fach positiv beurteilt werden können, damit gegebenenfalls eine Verbesserung der Note möglich ist. Die Lehrperson gibt den Studierenden vor, wie sie bei einer bereits negativen Beurteilung ihre Note noch verbessern können.